Hundesteuer Hille
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hille
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Hille (2026)
Die Hundesteuer in Hille (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hille einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Hille ein erhöhter Steuersatz von 216 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hille
Befreiungen von der Hundesteuer können in Hille auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hille.
Hundesteuer für Hille berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hille
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Hille
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hille?
Für den ersten Hund zahlst du in Hille 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 216 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Hille zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Hille zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hille. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).