Hundesteuer Hiddenhausen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hiddenhausen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Hiddenhausen (2026)
Die Hundesteuer in Hiddenhausen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hiddenhausen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Hiddenhausen ein erhöhter Steuersatz von 396 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hiddenhausen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Hiddenhausen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hiddenhausen.
Hundesteuer für Hiddenhausen berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hiddenhausen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Hiddenhausen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hiddenhausen?
Für den ersten Hund zahlst du in Hiddenhausen 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 396 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Hiddenhausen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Hiddenhausen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hiddenhausen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).