Hundesteuer Herscheid
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Herscheid
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Herscheid (2026)
Die Hundesteuer in Herscheid (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Herscheid einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 75 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 90 € sowie für jeden weiteren Hund 105 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Herscheid ein erhöhter Steuersatz von 525 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Herscheid
Befreiungen von der Hundesteuer können in Herscheid auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Herscheid.
Hundesteuer für Herscheid berechnen
≈ 6,25 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Herscheid
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Herscheid
Wie hoch ist die Hundesteuer in Herscheid?
Für den ersten Hund zahlst du in Herscheid 75 € pro Jahr, für den zweiten Hund 90 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 525 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Herscheid zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Herscheid zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Herscheid. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).