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Hundesteuer Herford

1. Hund80 €pro Jahr
2. Hund96 €pro Jahr
3. Hund und weitere112 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Herford

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Herford (2026)

Die Hundesteuer in Herford (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Herford einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 80 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 96 € sowie für jeden weiteren Hund 112 €. In Herford wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Herford

Befreiungen von der Hundesteuer können in Herford auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Herford.

Hundesteuer für Herford berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerHerford
80/ Jahr

6,67 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 80 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Herford
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Herford

Wie hoch ist die Hundesteuer in Herford?

Für den ersten Hund zahlst du in Herford 80 € pro Jahr, für den zweiten Hund 96 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Herford zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Herford zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Herford. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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