Hundesteuer Heinsberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Heinsberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Heinsberg (2026)
Die Hundesteuer in Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Heinsberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Heinsberg ein erhöhter Steuersatz von 552 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Heinsberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Heinsberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Heinsberg.
Hundesteuer für Heinsberg berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Heinsberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Heinsberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Heinsberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Heinsberg 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 552 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Heinsberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Heinsberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Heinsberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).