Hundesteuer Heimbach
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Heimbach
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Heimbach (2026)
Die Hundesteuer in Heimbach (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Heimbach einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 100 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 140 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Heimbach ein erhöhter Steuersatz von 1.200 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Heimbach
Befreiungen von der Hundesteuer können in Heimbach auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Heimbach.
Hundesteuer für Heimbach berechnen
≈ 8,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Heimbach
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Heimbach
Wie hoch ist die Hundesteuer in Heimbach?
Für den ersten Hund zahlst du in Heimbach 100 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 1.200 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Heimbach zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Heimbach zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Heimbach. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).