Hundesteuer Heiligenhaus
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Heiligenhaus
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Heiligenhaus (2026)
Die Hundesteuer in Heiligenhaus (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Heiligenhaus einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 130 € sowie für jeden weiteren Hund 151 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Heiligenhaus ein erhöhter Steuersatz von 700 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Heiligenhaus
Befreiungen von der Hundesteuer können in Heiligenhaus auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Heiligenhaus.
Hundesteuer für Heiligenhaus berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Heiligenhaus
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Heiligenhaus
Wie hoch ist die Hundesteuer in Heiligenhaus?
Für den ersten Hund zahlst du in Heiligenhaus 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 130 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 700 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Heiligenhaus zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Heiligenhaus zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Heiligenhaus. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).