Hundesteuer Heiden
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Heiden
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Heiden (2026)
Die Hundesteuer in Heiden (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Heiden einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 42 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 50 € sowie für jeden weiteren Hund 59 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Heiden ein erhöhter Steuersatz von 288 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Heiden
Befreiungen von der Hundesteuer können in Heiden auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Heiden.
Hundesteuer für Heiden berechnen
≈ 3,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Heiden
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Heiden
Wie hoch ist die Hundesteuer in Heiden?
Für den ersten Hund zahlst du in Heiden 42 € pro Jahr, für den zweiten Hund 50 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 288 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Heiden zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Heiden zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Heiden. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).