Hundesteuer Harsewinkel
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Harsewinkel
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Harsewinkel (2026)
Die Hundesteuer in Harsewinkel (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Harsewinkel einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 40 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 48 € sowie für jeden weiteren Hund 56 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Harsewinkel ein erhöhter Steuersatz von 750 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Harsewinkel
Befreiungen von der Hundesteuer können in Harsewinkel auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Harsewinkel.
Hundesteuer für Harsewinkel berechnen
≈ 3,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Harsewinkel
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Harsewinkel
Wie hoch ist die Hundesteuer in Harsewinkel?
Für den ersten Hund zahlst du in Harsewinkel 40 € pro Jahr, für den zweiten Hund 48 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 750 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Harsewinkel zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Harsewinkel zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Harsewinkel. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).