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Hundesteuer Halver

1. Hund90 €pro Jahr
2. Hund108 €pro Jahr
3. Hund und weitere126 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Halver

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Halver (2026)

Die Hundesteuer in Halver (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Halver einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 90 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 108 € sowie für jeden weiteren Hund 126 €. In Halver wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Halver

Befreiungen von der Hundesteuer können in Halver auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Halver.

Hundesteuer für Halver berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerHalver
90/ Jahr

7,50 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 90 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Halver
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Halver

Wie hoch ist die Hundesteuer in Halver?

Für den ersten Hund zahlst du in Halver 90 € pro Jahr, für den zweiten Hund 108 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Halver zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Halver zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Halver. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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