Hundesteuer Halle
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Halle
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Halle (2026)
Die Hundesteuer in Halle (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Halle einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 55 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 66 € sowie für jeden weiteren Hund 77 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Halle ein erhöhter Steuersatz von 613 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Halle
Befreiungen von der Hundesteuer können in Halle auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Halle.
Hundesteuer für Halle berechnen
≈ 4,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Halle
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Halle
Wie hoch ist die Hundesteuer in Halle?
Für den ersten Hund zahlst du in Halle 55 € pro Jahr, für den zweiten Hund 66 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 613 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Halle zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Halle zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Halle. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).