Hundesteuer Haan
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Haan
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Haan (2026)
Die Hundesteuer in Haan (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Haan einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. In Haan wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Haan
Befreiungen von der Hundesteuer können in Haan auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Haan.
Hundesteuer für Haan berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Haan
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Haan
Wie hoch ist die Hundesteuer in Haan?
Für den ersten Hund zahlst du in Haan 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Haan zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Haan zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Haan. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).