Hundesteuer Gummersbach
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gummersbach
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Gummersbach (2026)
Die Hundesteuer in Gummersbach (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Gummersbach einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. In Gummersbach wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Gummersbach
Befreiungen von der Hundesteuer können in Gummersbach auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Gummersbach.
Hundesteuer für Gummersbach berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gummersbach
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Gummersbach
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gummersbach?
Für den ersten Hund zahlst du in Gummersbach 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Gummersbach zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Gummersbach zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Gummersbach. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).