Hundesteuer Gütersloh
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gütersloh
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Gütersloh (2026)
Die Hundesteuer in Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Gütersloh einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Gütersloh ein erhöhter Steuersatz von 590 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Gütersloh
Befreiungen von der Hundesteuer können in Gütersloh auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Gütersloh.
Hundesteuer für Gütersloh berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gütersloh
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Gütersloh
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gütersloh?
Für den ersten Hund zahlst du in Gütersloh 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 590 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Gütersloh zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Gütersloh zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Gütersloh. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).