Hundesteuer Gronau
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gronau
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Gronau (2026)
Die Hundesteuer in Gronau (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Gronau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 42 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 50 € sowie für jeden weiteren Hund 59 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Gronau ein erhöhter Steuersatz von 400 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Gronau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Gronau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Gronau.
Hundesteuer für Gronau berechnen
≈ 3,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gronau
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Gronau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gronau?
Für den ersten Hund zahlst du in Gronau 42 € pro Jahr, für den zweiten Hund 50 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 400 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Gronau zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Gronau zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Gronau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).