Hundesteuer Grevenbroich
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Grevenbroich
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Grevenbroich (2026)
Die Hundesteuer in Grevenbroich (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Grevenbroich einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 102 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 122 € sowie für jeden weiteren Hund 143 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Grevenbroich ein erhöhter Steuersatz von 400 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Grevenbroich
Befreiungen von der Hundesteuer können in Grevenbroich auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Grevenbroich.
Hundesteuer für Grevenbroich berechnen
≈ 8,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Grevenbroich
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Grevenbroich
Wie hoch ist die Hundesteuer in Grevenbroich?
Für den ersten Hund zahlst du in Grevenbroich 102 € pro Jahr, für den zweiten Hund 122 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 400 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Grevenbroich zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Grevenbroich zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Grevenbroich. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).