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Hundesteuer Greven

1. Hund96 €pro Jahr
2. Hund115 €pro Jahr
3. Hund und weitere134 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Greven

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Greven (2026)

Die Hundesteuer in Greven (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Greven einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. In Greven wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Greven

Befreiungen von der Hundesteuer können in Greven auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Greven.

Hundesteuer für Greven berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerGreven
96/ Jahr

8 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 96 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Greven
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Greven

Wie hoch ist die Hundesteuer in Greven?

Für den ersten Hund zahlst du in Greven 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Greven zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Greven zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Greven. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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