Hundesteuer Grefrath
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Grefrath
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Grefrath (2026)
Die Hundesteuer in Grefrath (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Grefrath einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 100 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 140 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Grefrath ein erhöhter Steuersatz von 520 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Grefrath
Befreiungen von der Hundesteuer können in Grefrath auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Grefrath.
Hundesteuer für Grefrath berechnen
≈ 8,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Grefrath
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Grefrath
Wie hoch ist die Hundesteuer in Grefrath?
Für den ersten Hund zahlst du in Grefrath 100 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 520 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Grefrath zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Grefrath zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Grefrath. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).