Hundesteuer Goch
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Goch
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Goch (2026)
Die Hundesteuer in Goch (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Goch einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 65 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 78 € sowie für jeden weiteren Hund 91 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Goch ein erhöhter Steuersatz von 630 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Goch
Befreiungen von der Hundesteuer können in Goch auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Goch.
Hundesteuer für Goch berechnen
≈ 5,42 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Goch
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Goch
Wie hoch ist die Hundesteuer in Goch?
Für den ersten Hund zahlst du in Goch 65 € pro Jahr, für den zweiten Hund 78 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 630 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Goch zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Goch zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Goch. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).