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Hundesteuer Gladbeck

1. Hund132 €pro Jahr
2. Hund158 €pro Jahr
3. Hund und weitere185 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Gladbeck

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Gladbeck (2026)

Die Hundesteuer in Gladbeck (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Gladbeck einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 132 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 158 € sowie für jeden weiteren Hund 185 €. In Gladbeck wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Gladbeck

Befreiungen von der Hundesteuer können in Gladbeck auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Gladbeck.

Hundesteuer für Gladbeck berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerGladbeck
132/ Jahr

11 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 132 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Gladbeck
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Gladbeck

Wie hoch ist die Hundesteuer in Gladbeck?

Für den ersten Hund zahlst du in Gladbeck 132 € pro Jahr, für den zweiten Hund 158 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Gladbeck zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Gladbeck zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Gladbeck. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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