Hundesteuer Gevelsberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gevelsberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Gevelsberg (2026)
Die Hundesteuer in Gevelsberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Gevelsberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 114 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 137 € sowie für jeden weiteren Hund 160 €. In Gevelsberg wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Gevelsberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Gevelsberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Gevelsberg.
Hundesteuer für Gevelsberg berechnen
≈ 9,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gevelsberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Gevelsberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gevelsberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Gevelsberg 114 € pro Jahr, für den zweiten Hund 137 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Gevelsberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Gevelsberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Gevelsberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).