Hundesteuer Gelsenkirchen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gelsenkirchen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Gelsenkirchen (2026)
Die Hundesteuer in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Gelsenkirchen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 129 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 155 € sowie für jeden weiteren Hund 181 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Gelsenkirchen ein erhöhter Steuersatz von 627 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Gelsenkirchen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Gelsenkirchen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Gelsenkirchen.
Hundesteuer für Gelsenkirchen berechnen
≈ 10,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gelsenkirchen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Gelsenkirchen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gelsenkirchen?
Für den ersten Hund zahlst du in Gelsenkirchen 129 € pro Jahr, für den zweiten Hund 155 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 627 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Gelsenkirchen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Gelsenkirchen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Gelsenkirchen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).