Hundesteuer Geilenkirchen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Geilenkirchen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Geilenkirchen (2026)
Die Hundesteuer in Geilenkirchen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Geilenkirchen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Geilenkirchen ein erhöhter Steuersatz von 420 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Geilenkirchen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Geilenkirchen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Geilenkirchen.
Hundesteuer für Geilenkirchen berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Geilenkirchen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Geilenkirchen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Geilenkirchen?
Für den ersten Hund zahlst du in Geilenkirchen 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 420 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Geilenkirchen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Geilenkirchen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Geilenkirchen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).