Hundesteuer Freudenberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Freudenberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Freudenberg (2026)
Die Hundesteuer in Freudenberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Freudenberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Freudenberg ein erhöhter Steuersatz von 150 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Freudenberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Freudenberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Freudenberg.
Hundesteuer für Freudenberg berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Freudenberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Freudenberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Freudenberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Freudenberg 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 150 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Freudenberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Freudenberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Freudenberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).