Hundesteuer Frechen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Frechen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Frechen (2026)
Die Hundesteuer in Frechen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Frechen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Frechen ein erhöhter Steuersatz von 552 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Frechen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Frechen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Frechen.
Hundesteuer für Frechen berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Frechen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Frechen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Frechen?
Für den ersten Hund zahlst du in Frechen 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 552 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Frechen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Frechen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Frechen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).