Hundesteuer Finnentrop
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Finnentrop
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Finnentrop (2026)
Die Hundesteuer in Finnentrop (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Finnentrop einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Finnentrop ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Finnentrop
Befreiungen von der Hundesteuer können in Finnentrop auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Finnentrop.
Hundesteuer für Finnentrop berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Finnentrop
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Finnentrop
Wie hoch ist die Hundesteuer in Finnentrop?
Für den ersten Hund zahlst du in Finnentrop 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Finnentrop zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Finnentrop zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Finnentrop. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).