Hundesteuer Extertal
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Extertal
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Extertal (2026)
Die Hundesteuer in Extertal (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Extertal einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Extertal ein erhöhter Steuersatz von 555 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Extertal
Befreiungen von der Hundesteuer können in Extertal auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Extertal.
Hundesteuer für Extertal berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Extertal
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Extertal
Wie hoch ist die Hundesteuer in Extertal?
Für den ersten Hund zahlst du in Extertal 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 555 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Extertal zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Extertal zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Extertal. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).