Hundesteuer Euskirchen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Euskirchen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Euskirchen (2026)
Die Hundesteuer in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Euskirchen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 78 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 94 € sowie für jeden weiteren Hund 109 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Euskirchen ein erhöhter Steuersatz von 630 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Euskirchen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Euskirchen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Euskirchen.
Hundesteuer für Euskirchen berechnen
≈ 6,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Euskirchen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Euskirchen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Euskirchen?
Für den ersten Hund zahlst du in Euskirchen 78 € pro Jahr, für den zweiten Hund 94 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 630 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Euskirchen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Euskirchen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Euskirchen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).