Hundesteuer Espelkamp
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Espelkamp
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Espelkamp (2026)
Die Hundesteuer in Espelkamp (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Espelkamp einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Espelkamp ein erhöhter Steuersatz von 612 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Espelkamp
Befreiungen von der Hundesteuer können in Espelkamp auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Espelkamp.
Hundesteuer für Espelkamp berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Espelkamp
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Espelkamp
Wie hoch ist die Hundesteuer in Espelkamp?
Für den ersten Hund zahlst du in Espelkamp 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 612 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Espelkamp zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Espelkamp zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Espelkamp. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).