Hundesteuer Eslohe
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Eslohe
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Eslohe (2026)
Die Hundesteuer in Eslohe (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Eslohe einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 59 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 71 € sowie für jeden weiteren Hund 83 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Eslohe ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Eslohe
Befreiungen von der Hundesteuer können in Eslohe auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Eslohe.
Hundesteuer für Eslohe berechnen
≈ 4,92 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Eslohe
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Eslohe
Wie hoch ist die Hundesteuer in Eslohe?
Für den ersten Hund zahlst du in Eslohe 59 € pro Jahr, für den zweiten Hund 71 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Eslohe zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Eslohe zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Eslohe. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).