Hundesteuer Eschweiler
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Eschweiler
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Eschweiler (2026)
Die Hundesteuer in Eschweiler (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Eschweiler einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 86 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 103 € sowie für jeden weiteren Hund 120 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Eschweiler ein erhöhter Steuersatz von 614 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Eschweiler
Befreiungen von der Hundesteuer können in Eschweiler auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Eschweiler.
Hundesteuer für Eschweiler berechnen
≈ 7,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Eschweiler
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Eschweiler
Wie hoch ist die Hundesteuer in Eschweiler?
Für den ersten Hund zahlst du in Eschweiler 86 € pro Jahr, für den zweiten Hund 103 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 614 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Eschweiler zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Eschweiler zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Eschweiler. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).