Hundesteuer Erndtebrück
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Erndtebrück
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Erndtebrück (2026)
Die Hundesteuer in Erndtebrück (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Erndtebrück einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Erndtebrück ein erhöhter Steuersatz von 800 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Erndtebrück
Befreiungen von der Hundesteuer können in Erndtebrück auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Erndtebrück.
Hundesteuer für Erndtebrück berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Erndtebrück
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Erndtebrück
Wie hoch ist die Hundesteuer in Erndtebrück?
Für den ersten Hund zahlst du in Erndtebrück 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 800 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Erndtebrück zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Erndtebrück zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Erndtebrück. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).