Hundesteuer Erftstadt
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Erftstadt
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Erftstadt (2026)
Die Hundesteuer in Erftstadt (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Erftstadt einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 100 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 140 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Erftstadt ein erhöhter Steuersatz von 550 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Erftstadt
Befreiungen von der Hundesteuer können in Erftstadt auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Erftstadt.
Hundesteuer für Erftstadt berechnen
≈ 8,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Erftstadt
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Erftstadt
Wie hoch ist die Hundesteuer in Erftstadt?
Für den ersten Hund zahlst du in Erftstadt 100 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 550 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Erftstadt zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Erftstadt zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Erftstadt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).