Hundesteuer Ense
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Ense
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Ense (2026)
Die Hundesteuer in Ense (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Ense einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Ense ein erhöhter Steuersatz von 240 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Ense
Befreiungen von der Hundesteuer können in Ense auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Ense.
Hundesteuer für Ense berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Ense
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Ense
Wie hoch ist die Hundesteuer in Ense?
Für den ersten Hund zahlst du in Ense 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 240 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Ense zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Ense zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ense. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).