Hundesteuer Engelskirchen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Engelskirchen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Engelskirchen (2026)
Die Hundesteuer in Engelskirchen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Engelskirchen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Engelskirchen ein erhöhter Steuersatz von 648 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Engelskirchen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Engelskirchen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Engelskirchen.
Hundesteuer für Engelskirchen berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Engelskirchen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Engelskirchen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Engelskirchen?
Für den ersten Hund zahlst du in Engelskirchen 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 648 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Engelskirchen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Engelskirchen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Engelskirchen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).