Hundesteuer Emsdetten
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Emsdetten
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Emsdetten (2026)
Die Hundesteuer in Emsdetten (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Emsdetten einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 130 € sowie für jeden weiteren Hund 151 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Emsdetten ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Emsdetten
Befreiungen von der Hundesteuer können in Emsdetten auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Emsdetten.
Hundesteuer für Emsdetten berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Emsdetten
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Emsdetten
Wie hoch ist die Hundesteuer in Emsdetten?
Für den ersten Hund zahlst du in Emsdetten 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 130 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Emsdetten zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Emsdetten zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Emsdetten. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).