Hundesteuer Emmerich
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Emmerich
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Emmerich (2026)
Die Hundesteuer in Emmerich (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Emmerich einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Emmerich ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Emmerich
Befreiungen von der Hundesteuer können in Emmerich auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Emmerich.
Hundesteuer für Emmerich berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Emmerich
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Emmerich
Wie hoch ist die Hundesteuer in Emmerich?
Für den ersten Hund zahlst du in Emmerich 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Emmerich zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Emmerich zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Emmerich. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).