Hundesteuer Elsdorf
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Elsdorf
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Elsdorf (2026)
Die Hundesteuer in Elsdorf (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Elsdorf einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 102 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 122 € sowie für jeden weiteren Hund 143 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Elsdorf ein erhöhter Steuersatz von 816 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Elsdorf
Befreiungen von der Hundesteuer können in Elsdorf auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Elsdorf.
Hundesteuer für Elsdorf berechnen
≈ 8,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Elsdorf
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Elsdorf
Wie hoch ist die Hundesteuer in Elsdorf?
Für den ersten Hund zahlst du in Elsdorf 102 € pro Jahr, für den zweiten Hund 122 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 816 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Elsdorf zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Elsdorf zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Elsdorf. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).