Hundesteuer Duisburg
- Fälligkeit
- Vierteljährlich (15.02./15.05./15.08./15.11.) oder jährlich zum 15.07.
- Zuständiges Amt
- Stadtkasse Duisburg
ℹ️ Hunde aus dem Städtischen Tierheim Duisburg sind 24 Monate von der Steuer befreit.
Hundesteuer-Regelungen in Duisburg (2026)
Die Hundesteuer in Duisburg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Duisburg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 132 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 168 € sowie für jeden weiteren Hund 192 €. In Duisburg wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Duisburg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Duisburg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadtkasse Duisburg.
Hundesteuer für Duisburg berechnen
≈ 11 € pro Monat
- Fälligkeit
- Vierteljährlich (15.02./15.05./15.08./15.11.) oder jährlich zum 15.07.
- Zuständiges Amt
- Stadtkasse Duisburg
- Quelle & Stand
- www.duisburg.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Duisburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Duisburg?
Für den ersten Hund zahlst du in Duisburg 132 € pro Jahr, für den zweiten Hund 168 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Duisburg zahlen?
Vierteljährlich (15.02./15.05./15.08./15.11.) oder jährlich zum 15.07.
Welches Amt ist in Duisburg zuständig?
Stadtkasse Duisburg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).