Hundesteuer Düren
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Düren
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Düren (2026)
Die Hundesteuer in Düren (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Düren einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Düren ein erhöhter Steuersatz von 400 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Düren
Befreiungen von der Hundesteuer können in Düren auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Düren.
Hundesteuer für Düren berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Düren
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Düren
Wie hoch ist die Hundesteuer in Düren?
Für den ersten Hund zahlst du in Düren 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 400 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Düren zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Düren zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Düren. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).