Hundesteuer Drensteinfurt
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Drensteinfurt
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Drensteinfurt (2026)
Die Hundesteuer in Drensteinfurt (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Drensteinfurt einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 64 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 77 € sowie für jeden weiteren Hund 90 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Drensteinfurt ein erhöhter Steuersatz von 470 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Drensteinfurt
Befreiungen von der Hundesteuer können in Drensteinfurt auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Drensteinfurt.
Hundesteuer für Drensteinfurt berechnen
≈ 5,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Drensteinfurt
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Drensteinfurt
Wie hoch ist die Hundesteuer in Drensteinfurt?
Für den ersten Hund zahlst du in Drensteinfurt 64 € pro Jahr, für den zweiten Hund 77 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 470 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Drensteinfurt zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Drensteinfurt zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Drensteinfurt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).