Hundesteuer Dörentrup
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Dörentrup
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Dörentrup (2026)
Die Hundesteuer in Dörentrup (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Dörentrup einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 64 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 77 € sowie für jeden weiteren Hund 90 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Dörentrup ein erhöhter Steuersatz von 540 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Dörentrup
Befreiungen von der Hundesteuer können in Dörentrup auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Dörentrup.
Hundesteuer für Dörentrup berechnen
≈ 5,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Dörentrup
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Dörentrup
Wie hoch ist die Hundesteuer in Dörentrup?
Für den ersten Hund zahlst du in Dörentrup 64 € pro Jahr, für den zweiten Hund 77 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 540 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Dörentrup zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Dörentrup zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Dörentrup. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).