Hundesteuer Detmold
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Detmold
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Detmold (2026)
Die Hundesteuer in Detmold (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Detmold einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 97 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 116 € sowie für jeden weiteren Hund 136 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Detmold ein erhöhter Steuersatz von 540 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Detmold
Befreiungen von der Hundesteuer können in Detmold auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Detmold.
Hundesteuer für Detmold berechnen
≈ 8,08 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Detmold
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Detmold
Wie hoch ist die Hundesteuer in Detmold?
Für den ersten Hund zahlst du in Detmold 97 € pro Jahr, für den zweiten Hund 116 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 540 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Detmold zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Detmold zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Detmold. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).