Hundesteuer Delbrück
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Delbrück
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Delbrück (2026)
Die Hundesteuer in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Delbrück einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 58 € sowie für jeden weiteren Hund 67 €. In Delbrück wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Delbrück
Befreiungen von der Hundesteuer können in Delbrück auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Delbrück.
Hundesteuer für Delbrück berechnen
≈ 4 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Delbrück
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Delbrück
Wie hoch ist die Hundesteuer in Delbrück?
Für den ersten Hund zahlst du in Delbrück 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 58 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Delbrück zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Delbrück zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Delbrück. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).