Hundesteuer Dahlem
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Dahlem
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Dahlem (2026)
Die Hundesteuer in Dahlem (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Dahlem einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 75 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 90 € sowie für jeden weiteren Hund 105 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Dahlem ein erhöhter Steuersatz von 660 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Dahlem
Befreiungen von der Hundesteuer können in Dahlem auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Dahlem.
Hundesteuer für Dahlem berechnen
≈ 6,25 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Dahlem
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Dahlem
Wie hoch ist die Hundesteuer in Dahlem?
Für den ersten Hund zahlst du in Dahlem 75 € pro Jahr, für den zweiten Hund 90 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 660 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Dahlem zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Dahlem zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Dahlem. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).