Hundesteuer Castrop-Rauxel
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Castrop-Rauxel
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Castrop-Rauxel (2026)
Die Hundesteuer in Castrop-Rauxel (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Castrop-Rauxel einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. In Castrop-Rauxel wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Castrop-Rauxel
Befreiungen von der Hundesteuer können in Castrop-Rauxel auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Castrop-Rauxel.
Hundesteuer für Castrop-Rauxel berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Castrop-Rauxel
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Castrop-Rauxel
Wie hoch ist die Hundesteuer in Castrop-Rauxel?
Für den ersten Hund zahlst du in Castrop-Rauxel 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Castrop-Rauxel zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Castrop-Rauxel zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Castrop-Rauxel. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).