Hundesteuer Burscheid
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Burscheid
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Burscheid (2026)
Die Hundesteuer in Burscheid (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Burscheid einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 93 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 112 € sowie für jeden weiteren Hund 130 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Burscheid ein erhöhter Steuersatz von 680 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Burscheid
Befreiungen von der Hundesteuer können in Burscheid auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Burscheid.
Hundesteuer für Burscheid berechnen
≈ 7,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Burscheid
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Burscheid
Wie hoch ist die Hundesteuer in Burscheid?
Für den ersten Hund zahlst du in Burscheid 93 € pro Jahr, für den zweiten Hund 112 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 680 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Burscheid zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Burscheid zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Burscheid. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).