Hundesteuer Burbach
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Burbach
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Burbach (2026)
Die Hundesteuer in Burbach (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Burbach einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. In Burbach wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Burbach
Befreiungen von der Hundesteuer können in Burbach auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Burbach.
Hundesteuer für Burbach berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Burbach
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Burbach
Wie hoch ist die Hundesteuer in Burbach?
Für den ersten Hund zahlst du in Burbach 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Burbach zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Burbach zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Burbach. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).