Hundesteuer Büren
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Büren
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Büren (2026)
Die Hundesteuer in Büren (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Büren einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 66 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 79 € sowie für jeden weiteren Hund 92 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Büren ein erhöhter Steuersatz von 528 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Büren
Befreiungen von der Hundesteuer können in Büren auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Büren.
Hundesteuer für Büren berechnen
≈ 5,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Büren
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Büren
Wie hoch ist die Hundesteuer in Büren?
Für den ersten Hund zahlst du in Büren 66 € pro Jahr, für den zweiten Hund 79 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 528 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Büren zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Büren zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Büren. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).