Hundesteuer Brühl
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Brühl
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Brühl (2026)
Die Hundesteuer in Brühl (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Brühl einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 98 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 118 € sowie für jeden weiteren Hund 137 €. In Brühl wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Brühl
Befreiungen von der Hundesteuer können in Brühl auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Brühl.
Hundesteuer für Brühl berechnen
≈ 8,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Brühl
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Brühl
Wie hoch ist die Hundesteuer in Brühl?
Für den ersten Hund zahlst du in Brühl 98 € pro Jahr, für den zweiten Hund 118 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Brühl zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Brühl zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Brühl. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).